Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen des Best Western Elblandhotels, Weinböhla - Dresden
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Unsere AGB gelten für die Zimmernutzung sowie für alle unsre weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Gastes und unsere entsprechende Zusage (Buchungsbestätigung) zustande. Ein Vertragsabschluss kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
• Der Gast verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
• Die Preise schließen die jeweilige Umsatzsteuer mit ein. Vereinbarte Preise können nach Vertragsschluss entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt und der sich von uns für solche Leistungen berechnete Preis erhöht. Der Gast ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
• Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit Zugang der Rechnung sofort und ohne jeden Abzug in bar zur Zahlung fällig. Der Gast kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Gast der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung aus- drücklich hingewiesen wurde. Jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir EUR 3,00 verlangen.
• Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten steht uns in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte frei, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und ähnliche Zahlungsmittel erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
• Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Außerdem können während des Aufenthaltes Zwischenrechnungen erstellt werden.
• Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt uns, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass ein Verzug gemäß Absatz (3) vorliegt und wir in der Rechnung auf die hier genannten Folgen des Verzugs hingewiesen haben.
4. Reservierungen
• Werden Zimmer und sonstige Leistungen (z. B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist können wir ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei Verfügung.
• reservierte und von uns bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 12:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
5. Haftung für Schäden
• Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und große Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
• Für eingebrachte Sachen des Gastes haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld usw.) ist die Haftung begrenzt auf EUR 800,00, bei Aufbewahrung in unserem Safe bis EUR 2.000,00.
• Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Parkplatz oder dem Hotelgrundstück abgestellter Fahrzeuge und/oder deren Inhalt haften wir, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht.
6. Rücktritt
• Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
• Nimmt der Gast das gebuchte Zimmer oder gebuchte Leistungen aufgrund seines Rücktritts oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt:
Kostenfreie Stornierung
01 - 03 Betten kostenfrei am Anreisetag
04 - 08 Betten bis 2 Tage vor Anreise
09 - 20 Betten bis 4 Tage vor Anreise
21 - 30 Betten bis 60 Tage vor Anreise
Bei Nichteinhaltung der o. g. Fristen (ab Festbuchung) berechnen wir, soweit die Zimmer nicht anderweitig verkauft werden können Reservierungskosten in Höhe von 75%.
Reduzierungen von Zimmer und Aufenthaltsdauer nehmen wir nur schriftliche entgegen. Die Stornogebühren werden um die Beträge reduziert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum gebuchten Termin erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden. Die genannten Pauschalen werden dann nur auf den Teil der Leistungen berechnet, der tatsächlich storniert oder nicht in Anspruch genommen wurde. Dem Gast steht jederzeit der Nachweis frei, dass uns kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
• Für aus ausdrücklichen Wunsch des Gastes durch uns vermittelte Fremdleistungen (Stadtrundfahrten, Theaterbesuche u. ä.) berechnen wir im Falle der Stornierung die Stornierungsgebühren laut der Abrechnung des jeweiligen Anbieters. Im Regefall wird dies der volle Preis der Fremdleistung sein.
7. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
• Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere wenn höhere Gewalt (z. B. Brand, Streik, Hochwasser usw.) die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht.
• Das Zimmer unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde.
• wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- oder Organisationsbereich zuzurechnen ist.
• wir von Umständen erfahren die eine Verschlechterung der Vermögens-verhältnisse des Gastes nahe legen, insbesondere wenn der Gast unsere fälligen Forderungen nicht begleicht.
• der Gast über sein Vermögen eine Antrag auf Insolvenz gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
• In den vorgenannten Fällen stehen dem Gast keine Schadensersatz-ansprüche zu.
8. Besondere Pflichten
• Das Zimmer ist am Abreisetag spätestens bis 12:00 Uhr zu räumen. Danach fällt für die weitere Nutzung ein Entgelt in Höhe des Zimmerpreises an.
• In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
9. Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
• Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz
• Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
• Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen der Sitz unseres Betriebes.
10. Seminare, Konferenzen Bankettveranstaltungen und Gruppen
Für Seminare, Konferenzen und Bankettveranstaltungen sowie für'
Gruppen gelten besondere Geschäftsbedingungen, die unter Ziffer II. und Ziffer III. abgedruckt sind.
II. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen und Bankettveranstaltungen
• Veranstalter
Als Veranstalter gilt, wer uns gegenüber als Auftraggeber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person als Gesamtschuldner sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
• Bankettveranstaltungen, Seminare
Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsames Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Buffets etc. verstanden. Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden, Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc. verstanden.
• Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Veranstalters, einer entsprechenden schriftlichen Buchungsbestätigung durch uns sowie der Bezahlung der in der Buchungsbestätigung genannten Vorauszahlung zustande. Als maßgeblicher Zeitpunkt der Bezahlung gilt der Eingang der Zahlung bei uns.
• Teilnehmerzahl und Couvert-Garantie
Die vom Veranstalter beim Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer bei Reservierung noch nicht verbindlich mitteilen, so sind Abweichungen nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich. Für diesen Fall ist allerdings die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls können wir - bei eine Teilnehmerzahl, die über der in der Reservierung genannten liegt - keine Haftung für eine ordnungsgemäße Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten übernehmen.
Liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl über der in der Reservierung oder über der fünf Arbeitstage vor der Veranstaltung mitgeteilten Zahl rechnen wir auf Grundlage der tatsächlichen Teilnehmerzahl ab. Bei einer Unterschreitung der mitgeteilten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl; im übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen entsprechend (s. vorstehend I Ziffer 6).
• Absage von Veranstaltungen durch den Beherbergungsbetrieb
Haben wir begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Veranstalter oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, können wir jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Wir können dabei entsprechen den Regelungen zur Stornierung gem. Ziffer I.6. verfahren und Stornogebühren verlangen.
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik, Hochwasser usw.) können wir ebenfalls jede Veranstaltung absagen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Bei politischen oder weltanschaulich/religiösen Veranstaltung oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich zu den Regelungen der Ziff. II.3. der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch unsere Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter und gegenüber, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so sind wir berechtigt, gemäß Ziffer I.7. vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß Ziffer I.6. zu verlangen
• Stornierungen
Im übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen unter vorstehend Ziffer I.6. entsprechend
• Behördliche Genehmigung und Gebühren, GEMA
Bei Durchführung einer Veranstaltung in unseren Räumen ist der Veranstalter allein für die Beschaffung der notwendigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen auf seine Kosten zuständig. Es obliegt ihm damit auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Veranstalter direkt an den Gläubiger zu zahlen.
• Eigene Ausstattung
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenständen ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
• Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit uns getroffen werden, die eine Servicegebühr und ein Korkengeld beinhalten wird.
• Haftung
Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während er Veranstaltung durch die Teilnehmer und/oder beim Auf- und/oder Abbau verursacht werden, ohne Verschuldensnachweis. Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräten etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit uns.
Die örtlichen feuer-, gewerbepolizeilichen und sicherheitstechnischen Vorschriften sind einzuhalten. Wertgegenstände muss der Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigungen und Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen zu entfernen. Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen eingebrachten oder auf unserem hauseigenen Parkplatz abgestellten Sachen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Im übrigen gelten die Haftungsregelungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I: entsprechend.
• Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen
Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung; eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung unserer Geschäftsleitung
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
• Sonstiges
Im übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I. entsprechend.
III. Besondere Geschäftsbedingungen für Gruppen
• Preise
Für Gruppen gelten besondere Preise, die einer schriftlichen Vereinbarung bedürfen. Sollte keine schriftliche Vereinbarung erfolgt sein, sind unsere jeweils gültigen Gruppenpreislisten maßgeblich.
• Reservierungen
Grundsätzlich gilt vorstehend II Ziffer 3. für Reservierungen und Bestätigungen entsprechen
Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50 % der zu reservierenden Leistung ab, wobei die Anzahlung 30 Tage vor der Ankunft der Gruppe bei uns eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.
• Rücktritt des Gastes / Stornierung
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten
Nimmt der Gast die gebuchten Zimmer oder gebuchten Leistungen aufgrund seines Rücktritts oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt:
Kostenfreie Stornierung
01 - 03 Betten kostenfrei am Anreisetag
04 - 08 Betten bis 2 Tage vor Anreise
09 - 20 Betten bis 4 Tage vor Anreise
21 - 30 Betten bis 60 Tage vor Anreise
Bei Nichteinhaltung der o. g. Fristen (ab Festbuchung) berechnen wir, soweit die Zimmer nicht anderweitig verkauft werden können Reservierungskosten in Höhe von 75%. Reduzierungen von Zimmer und Aufenthaltsdauer nehmen wir nur schriftliche entgegen. Die Stornogebühren werden um die Beträge reduziert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum gebuchten Termin erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden. Die genannten Pauschalen werden dann nur auf den Teil der Leistungen berechnet, der tatsächlich storniert oder nicht in Anspruch genommen wurde. Dem Gast steht jederzeit der Nachweis frei, dass uns kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Für aus ausdrücklichen Wunsch des Gastes durch uns vermittelte Fremdleistungen (Stadtrundfahrten, Theaterbesuche u. ä.) berechnen wir im Falle der Stornierung die Stornierungsgebühren laut der Abrechnung des jeweiligen Anbieters. Im Regefall wird dies der volle Preis der Fremdleistung sein.
• Zusätzliche Leistungen
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Bar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter gesamtschuldnerisch.
• Sonstiges
Im übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I. entsprechend.
Weinböhla, März 2005





